Ertrags- & Mengenplaner nach KCanG
Trage Pflanzenzahl und erwarteten Ertrag ein und vergleiche die zu erwartende Erntemenge mit der am Wohnsitz zulässigen Menge — bevor die Pflanzen in der Box stehen.
Das Konsumcannabisgesetz nennt zwei Zahlen, die beim Eigenanbau zusammengehören: 3 blühende weibliche Pflanzen und 50 g getrocknetes Cannabis am Wohnsitz, jeweils pro erwachsener Person. In der Praxis geraten beide Werte selten gleichzeitig an ihre Grenze: 3 ertragreiche Pflanzen liefern regelmäßig ein Vielfaches der zulässigen Vorratsmenge. Genau diese Lücke rechnet diese Seite durch.
Wichtig ist die Gewichtsbasis: die Mengenangaben des Gesetzes meinen getrocknetes Cannabis. Wer sein Nassgewicht direkt einsetzt, rechnet mit rund dem Fünffachen der später tatsächlich eingelagerten Menge. Stelle die Auswahl unten deshalb passend zu deiner Schätzung ein — der Planer rechnet ein Nassgewicht mit dem Faktor 0,2 auf Trockengewicht um.
Eingaben
Alle Angaben in Gramm, pro Ernte.
Die geplante Erntemenge liegt 100 g über der am Wohnsitz zulässigen Menge. Wer das vor der Aussaat sieht, kann die Anbaugröße noch anpassen — nach der Ernte ist die Menge da.
Hinweis: Diese Seite gibt die im KCanG genannten Mengenangaben wieder und rechnet sie mit deinen Eingaben durch. Sie ist keine Rechtsberatung, berücksichtigt keine landesrechtlichen Besonderheiten oder Abstandsregelungen und bewertet keine Einzelfälle. Maßgeblich ist immer der Gesetzestext in seiner geltenden Fassung.
Häufige Fragen
Gelten die 50 Gramm für getrocknetes oder für frisches Cannabis?
Die Mengenangaben des KCanG beziehen sich auf getrocknetes Cannabis. Das ist die häufigste Fehlkalkulation nach der Ernte: frische Blüten bestehen zu rund drei Vierteln aus Wasser, sodass vom Nassgewicht am Ende grob ein Fünftel als lagerfähiges Trockengewicht übrig bleibt. Wer in Nassgewicht rechnet, überschätzt die eigene Erntemenge deshalb massiv — und wer in Nassgewicht plant, unterschätzt umgekehrt, wie schnell die Trockenmenge die Grenze erreicht.
Zählen die Pflanzen pro Person oder pro Wohnung?
Sowohl die Pflanzenzahl als auch die Besitzmenge am Wohnsitz sind im KCanG pro erwachsener Person formuliert, nicht pro Haushalt. In einer Wohngemeinschaft mit zwei erwachsenen Personen verdoppeln sich die Werte entsprechend. Der Rechner bildet das über das Feld "Erwachsene im Haushalt" ab.
Was passiert mit dem Überschuss einer großen Ernte?
Das ist genau die Situation, für die dieser Planer gedacht ist: eine ertragreiche Sorte kann die zulässige Vorratsmenge mit einer einzigen Ernte deutlich überschreiten. Weitergeben ist keine Lösung — die Abgabe an Dritte ist nicht vom Eigenanbau gedeckt. Praktisch heißt das, die Anbaugröße vorab an der Menge auszurichten: weniger Pflanzen, kleinere Töpfe, kürzere Blütephase oder ertragsschwächere Sorten. Deshalb rechnet dieser Planer bewusst vor der Aussaat statt nach der Ernte.
Warum ist die Menge unterwegs niedriger als zu Hause?
Das KCanG unterscheidet zwischen dem privaten Wohnsitz und der Öffentlichkeit: zu Hause sind 50 g zulässig, mitgeführt werden dürfen 25 g. Der Rechner vergleicht die geplante Erntemenge mit dem Wohnsitz-Wert, weil dort die Ernte lagert.
Ersetzt der Rechner eine Rechtsberatung?
Nein. Der Rechner stellt die im Gesetz genannten Zahlen gegenüber und rechnet sie mit deinen eigenen Angaben durch — mehr nicht. Er bewertet keine Einzelfälle, kennt weder Landesregelungen noch Abstandsvorgaben zu Schulen oder Kinder- und Jugendeinrichtungen und ersetzt keine juristische Beratung.